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HF 4: Wasserrecht 2 "Ressourcensicherung"
Das Wasserrechtsgesetz 1959 enthält seit langem Regelungen, die das Grundwasser schützen sollen. Vor allem werden häufig Schutz- und Schongebiete nach §§ 34 und 35 WRG mit Bescheid angeordnet oder verordnet. Eine systematische und für die Rechtsanwender verständliche und übersichtliche Darstellung dieser Rechtsmaterie ist jedoch nicht ersichtlich. Ein Ziel des Workpackages ist daher, eine solche Darstellung auf Basis der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zu erarbeiten.
Workpackage Leiter: Dr. Ernst Fleischhacker
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